Als unabhängiges Organ der Rechtspflege berate und vertrete ich Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Die Regelungen des Sozialrechts betreffen Jedermann, insbesondere wenn es um die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall und Erwerbsunfähigkeit geht. Die Interessenvertretung betroffener Mandanten bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Weiterhin vertrete ich meine Mandanten im Verfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Meist setzt meine Beauftragung im Widerspruchsverfahren an, wenn die zuständige Behörde eine ablehnende Entscheidung getroffen hat oder der Feststellungsanspruch vor dem Sozialgericht weiter verfolgt werden muss. Zum Sozialrecht im weiteren Sinn zählen auch die Leistungen auf Ausbildungsförderung (BaföG) und dem Familienlastenausgleich (Kindergeld).
Die Interessenvertretung bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, kann im Regelfall nicht ohne den Abgleich mit den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen erfolgen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Besteht eine Schwerbehinderung, ist zusätzlich das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt mit zu betreuen. Die begleitende Beratung oder Interessenvertretung kann auch bei Abmahnungen oder Zeugnisstreitigkeiten erfolgen.
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